Allgemeine Geschäftsbedingungen der A-Z Friseurdesign
Ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht wegen Nichtgefallens oder Falschbestellung besteht nicht. Die Regelungen des § 312g BGB (Widerrufsrecht) finden auf Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB keine Anwendung. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei vorliegenden Sachmängeln, sofern diese fristgerecht gemäß § 377 HGB gerügt wurden.
§ 15 Verpackungsentsorgung und Rücknahmepflicht (B2B)
(1) Zur Erfüllung der gesetzlichen Produktverantwortung nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) sowie der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) bietet der Verkäufer seinen gewerblichen Kunden (B2B), welche keine privaten Haushaltungen oder diesen gleichgestellten Anfallstellen sind, eine Rücknahmemöglichkeit für gelieferte Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen (insb. Einwegpaletten, Großkartonagen, geschäumte Kunststoffe) an.
(2) Abweichend von den gesetzlichen Reglungen vereinbaren die Parteien, dass der Kunde (Friseursalon/Gewerbebetrieb) die Entsorgung und ordnungsgemäße Verwertung der Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten übernimmt, sofern er nicht ausdrücklich der Rücknahme widerspricht.
(3) Wünscht der Kunde eine Rücknahme durch den Verkäufer, erfolgt diese ausschließlich durch kostenfreie Bereitstellung der restentleerten Verpackungen am Geschäftssitz des Verkäufers. Die anfallenden Kosten für den Rücktransport (z. B. Speditionskosten für Paletten) sowie für die anschließende fachgerechte Verwertung trägt in diesem Fall der Kunde.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, die Verpackungen, sofern er sie selbst verwertet, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend einer umweltgerechten Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen.
§ 16 Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel, Schriftformerfordernis:
- Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. 04. 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der un-wirksamen Bestimmungen werden die Parteien eine wirksame Regelung treffen, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen sowie den vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen.
- Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstige Zusätze bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.
